Abstimmung vom Sonntag, 27. September 2026

Schöüpfungsinitiative
Worum geht es bei der Abstimmung zum Gegenvorschlag der Landeskirche «für eine klimaverantwortliche Kirche?»
Cornelia Bizzarri,
Es geht darum, ob die Stimmberechtigten den Gegenvorschlag des Kirchenrates zur «Schöpfungsinitiative» annehmen oder diesen entsprechend dem Referendumskomitee «Nein zum Güggelzwang» ablehnen wollen. 2023 reichte ein Initiativkomitee in der Synode eine Initiative ein, die «Schöpfungsinitiative». Der Kirchenrat reichte dazu einen Gegenvorschlag ein und dieser kommt nun zur Abstimmung. Die Synode hatte dem Gegenvorschlag knapp zugestimmt. Die Initiative wurde zurückgezogen, weil der Gegenvorschlag sogar noch weiter geht. Gegen den Synodenbeschluss hat ein Komitee das Referendum ergriffen unter dem Slogan «Nein zum Güggelzwang». Der Gegenvorschlag des Kirchenrates, über den nun abgestimmt wird, beinhaltet im Kern vier Punkte (Art. 4a Kirchenordnung):

• Verzicht auf die Verwendung fossiler Energieträger.
• Vermindern und vermeiden von Treibhausgasemissionen.
• Behandlung ökologischer Themen in Bildung und Spiritualität.
• Förderung einer ökologisch nachhaltigen Gesellschaft.

Dies sind ausschliesslich Klima- und Umweltziele. Im Grundsatz geht es um eine Verschärfung der bestehenden staatlichen Regelungen resp. Gesetze bezüglich Umwelt und Klima, welche in Volksabstimmungen beschlossen wurden.

Nachstehend werden die Argumente genannt, die der Kirchenrat für ein JA zum Gegenvorschlag festhält (kursiv)

Bildung und Spiritualität rücken ökologische Themen ins Bewusstsein.

Unsere Überlegungen: Unser Pfarrteam hat das Thema «Schöpfung», welches mit der Initiative angesprochen wird, stets im Blick und rückt die Schöpfung – ohne die unser Leben nicht vorstellbar ist – immer wieder unter verschiedenen Aspekten in den Vordergrund.

Auch unsere Katechetinnen zeigen ihren Unti-Kindern schöpfungsgerechtes Leben und Verhalten auf, beispielsweise in den in ihren «TagesLagern» gesetzten Themen oder auch in anderen Projekten.

Der kirchenrätliche Gegenvorschlag sieht einige Änderungen der Kirchenordnung vor. Von der theologischen und pädagogischen Begegnung mit der Schöpfung wird dadurch eine rechtliche Verpflichtung.

Kirchliche Gebäude verursachen einen grossen Teil der Emissionen in der Kirchgemeinde. Weniger Emissionen helfen dem Klima.

Unsere Überlegungen: Dass die kirchlichen Gebäude einen grossen Teil der Emissionen verursachen, ist eine Behauptung, die für uns so nicht zutrifft. Im Forum in Stäfa haben wir bereits 2006 eine umweltfreundliche Heizung installiert und planen laufend die Optimierung weiterer Heizsysteme. Diese Umstellungen verursachen Kosten, die wir gerne investieren.

Das Ziel 2035 gilt nur für gebäudebezogene Emissionen und ist darum erreichbar. Hauptmassnahme ist fossile Heizungen ersetzen und auf erneuerbare Energie umstellen. Dazu sind keine teuren Sanierungen notwendig.

Unsere Überlegungen: Auch wenn die Kirchgemeinde Stäfa-Hombrechtikon schon gut aufgestellt ist, gilt es auch an andere Kirchgemeinden zu denken, die weniger finanzielle Ressourcen haben oder bereits finanziell stark gefordert sind. Es darf nicht sein, dass diese in Schwierigkeiten geraten, nur weil sie bereits bis 2035 auf erneuerbare Energien umstellen müssen.

Die Schweiz hat 2023 das Klimaschutzgesetz angenommen, welches eine Energiewende bis 2050 vorsieht. Die Kirche hält sich – wie alle andern – an diese Vorgaben. Ein Termin von 2035 bedeutet eine übergrosse finanzielle Belastung, da die Frist sehr kurz ist, um energetische Sanierungen zu etappieren.

Ein Umwelt-Management-System (UMS) hilft, Ziele zu planen und Fortschritte zu prüfen. Das UMS «Grüner Güggel» wird bereits in vielen Kirchgemeinden genutzt.

Unsere Überlegungen: Die Kirchgemeinde Stäfa-Hombrechtikon arbeitet bereits mit dem UMS «Grüner Güggel». Stäfa hat als eine der ersten Kirchgemeinden dieses eingeführt und ist auch zertifiziert. Gerade weil die Kirchgemeinde das System schon kennt, kennt sie auch die Bürokratie, die damit in Verbindung steht. Die Erfassung, die Aufbereitung der Daten, und die laufende Überwachung des Systems benötigen Stellenprozente. Mitarbeitende müssen ausgebildet werden, die Zertifizierung und Rezertifizierung kosten Geld. - Eine freiwillige Nutzung des «Grünen Güggel» ist vorzuziehen, so können die guten Aspekte des UMS angewendet werden und es müssen nicht extra Kosten geschultert werden.

Abschliessende Würdigung:
  • Generell ist festzuhalten, dass den Kirchgemeinden durch die Anpassung der Kirchenordnung weitere Pflichten vorgeschrieben werden.
  • Der «Grüne Güggel» soll freiwillig bleiben, denn er generiert Personalaufwand und zieht Kosten nach sich.
  • Die staatlichen Gesetze (Kanton und Bund) halten die Energiewende fest per 2050, eine zweite Festschreibung ist nicht notwendig.


Für die Kirchenpflege, Cornelia Bizzarri

Weitere Informationen:
» www.zhref.ch/welt/aktuell/abstimmung-gegenvorschlag- schoepfungsinitiative