Sterben, Tod und Trauer

Begleitung in Trauer - Sie haben einen Ihnen nahe stehenden Menschen verloren. Das Abschiednehmen ist sehr schmerzlich. Die Trauer und die neue Hinwendung zum Leben brauchen Zeit – es ist wichtig, sich diese zu nehmen.

Die zuständige Pfarrerin oder der zuständige Pfarrer Ihrer Kirchgemeinde begleiten Sie in Ihrer Trauerzeit und gestalten mit Ihnen zusammen die Abschiedsfeier.
Kirche im Nebel (Foto: Bruno Ruettimann, Richterswil)
Kirche Hombrechtikon Saharastaub
Rose im Kerzenschein (Foto: David Jufer)

Wie muss ich vorgehen?

Wenn ein vertrauter Mensch gestorben ist, bedeutet das für die nächsten Angehörigen eine schwierige Situation. Man empfindet Trauer und Schmerz, und trotzdem müssen rasch viele Dinge erledigt werden. Die erste Anlaufstelle ist in Stäfa der Fachbereich Bestattungen der Gemeinde Stäfa, in Hombrechtikon das Bestattungsamt Hombrechtikon.

» Hilfestellungen der politischen Gemeinde Stäfa zu Todesfällen
» Hilfestellungen der politischen Gemeinde Hombrechtikon zu Todesfällen

Welche Pfarrerin, welcher Pfarrer ist zuständig?

Wenden Sie sich zuerst an das Bestattungsamt ihrer Wohngemeinde. Dort werden Sie genauer über die möglichen Formen der Beisetzung und der Abschiednahme informiert. Das Bestattungsamt ist auch informiert, welche Pfarrperson » Amtswoche hat und für die Beisetzung zuständig ist. Über die weiteren Schritte wird man Sie gerne beraten.

Trauergespräch und Tag der Bestattung

Mit der zuständigen Pfarrperson besprechen Sie die Gestaltung der Trauerfeier. Normalerweise wird der Lebenslauf des Verstorbenen vorgelesen oder anderweitig in die Feier mit einbezogen. Weitere persönliche Elemente, die dem Verstorbenen wichtig waren, können eingebaut werden.

Besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen mit der Pfarrperson, damit die Trauerfeier Ihnen und dem/der Verstorbenen entspricht und Ihnen hilft, Abschied zu nehmen.

Abschied nehmen – am Tag der Bestattung
Ein leidvoller Gang - aber nicht alleine, sondern in der Gemeinschaft Gottes

Beisetzungen auf dem Friedhof ohne anschliessenden Trauergottesdienst finden um 11:00 statt.

Wird ein Gottesdienst in der Kirche gefeiert, findet die Beisetzung um 13:30 statt.
Dieser beginnt nach der Beisetzung um 14:00 in der Kirche. Für die Angehörigen sind die vordersten Bankreihen reserviert. Im Trauergottesdienst wollen wir des Verstorbenen, der Verstorbenen mit dem Lebenslauf gedenken.

In Gebeten, Liedern und der Predigt möchten wir unsere Hoffnung teilen: „Ich bin ganz sicher, dass nichts uns von der Liebe Gottes trennen kann.“ (Römerbrief, 8, 38)


Vorkehrungen zum Todesfall

Es ist nicht leicht, an den eigenen Tod zu denken. Es ist auch nicht einfach, sich konkrete Ueberlegungen dazu zu machen.
Für die Hinterbliebenen ist es aber eine grosse organisatorische Hilfe, wenn in der Zeit der Trauer praktische Dinge schon fixiert sind.
Eine schriftliche Festlegung schon zu Lebzeiten schafft Raum für Trauer und Abschied.

Eine ausführliche Broschüre der Landeskirche mit Hilfestellungen dazu ist auf unserem » Sekretariat erhältlich.

Die Erfahrungen zeigen, dass es zu einer grossen Befreiung werden kann, wenn wir auch äussere Anordnungen rechtzeitig treffen. Vor allem aber sind die nächsten Angehörigen sehr dankbar, wenn sie solche Wünsche eines ihnen nahestehenden Menschen kennen. Es betrifft Wünsche, die nicht in ein Testament hineingehören, wenn überhaupt ein Testament errichtet worden ist.

Ausgetreten?

Und wenn der/die Verstorbene aus der Kirche ausgetreten ist?
Mit dem Austritt aus der Kirche verzichtet man bewusst auf eine kirchliche Bestattung und Abdankung. Grundsätzlich gilt es, diesen Wunsch des/der Verstorbenen zu respektieren. Wenn aber die Angehörigen des/der Verstorbenen Wert auf seelsorgerliche Begleitung legen, sind die Pfarrerinnen und Pfarrer bereit, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.

Die seelsorgerliche Begleitung ist unentgeltlich.

Danach

Der Weg der Trauer kann eine weitere Begleitung erfordern.

Das » Trauercafé ist ein Treffpunkt für Menschen, die sich mit anderen Trauernden austauschen möchten.

Für » persönliche Begleitung dürfen Sie die Person Ihres Vertrauens anssprechen.