Verantwortlich: Monika Götte
Bereitgestellt: 23.06.2022
Sterben, Tod und Trauer
Begleitung in Trauer - Sie haben einen Ihnen nahe stehenden Menschen verloren. Das Abschiednehmen ist sehr schmerzlich. Die Trauer und die neue Hinwendung zum Leben brauchen Zeit – es ist wichtig, sich diese zu nehmen.
Die zuständige Pfarrerin oder der zuständige Pfarrer Ihrer Kirchgemeinde begleiten Sie in Ihrer Trauerzeit und gestalten mit Ihnen zusammen die Abschiedsfeier.
Die zuständige Pfarrerin oder der zuständige Pfarrer Ihrer Kirchgemeinde begleiten Sie in Ihrer Trauerzeit und gestalten mit Ihnen zusammen die Abschiedsfeier.
Wie muss ich vorgehen?
Wenn Ihr Angehöriger zu Hause gestorben ist, muss ein Arzt informiert werden, Ihr Hausarzt, wenn er erreichbar ist, ansonsten der Notfallarzt. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, die Sie dann bei der Meldung des Todesfalles bei der entsprechenden Stelle der politischen Gemeinde brauchen. In Stäfa ist dies der Fachbereich Bestattungen und in Hombrechtikon das Bestattungsamt der jeweiligen politischen Gemeinde. Bitte melden Sie sich am Schalter der Einwohnerdienste.
Bei Tod durch Suizid oder Unfall muss die Polizei beigezogen werden. Sie benachrichtigt den gerichtsmedizinischen Dienst.
Stirbt Ihr Angehöriger im Spital, erhalten Sie die nötigen Unterlagen direkt von der Spitalverwaltung.
Wenn ein vertrauter Mensch gestorben ist, bedeutet das für die nächsten Angehörigen eine schwierige Situation. Man empfindet Trauer und Schmerz, und trotzdem müssen rasch viele Dinge erledigt werden. Die erste Anlaufstelle ist für Stäfner der Fachbereich Bestattungen der Gemeinde Stäfa (044 928 74 00), für Hombrechtiker das Bestattungsamt Hombrechtikon (055 254 92 25, 079 766 08 92)
» Hilfestellungen der politischen Gemeinde Stäfa zu Todesfällen
» Hilfestellungen der politischen Gemeinde Hombrechtikon zu Todesfällen
Bei Tod durch Suizid oder Unfall muss die Polizei beigezogen werden. Sie benachrichtigt den gerichtsmedizinischen Dienst.
Stirbt Ihr Angehöriger im Spital, erhalten Sie die nötigen Unterlagen direkt von der Spitalverwaltung.
Wenn ein vertrauter Mensch gestorben ist, bedeutet das für die nächsten Angehörigen eine schwierige Situation. Man empfindet Trauer und Schmerz, und trotzdem müssen rasch viele Dinge erledigt werden. Die erste Anlaufstelle ist für Stäfner der Fachbereich Bestattungen der Gemeinde Stäfa (044 928 74 00), für Hombrechtiker das Bestattungsamt Hombrechtikon (055 254 92 25, 079 766 08 92)
» Hilfestellungen der politischen Gemeinde Stäfa zu Todesfällen
» Hilfestellungen der politischen Gemeinde Hombrechtikon zu Todesfällen
Welche Pfarrerin, welcher Pfarrer ist zuständig?
Wenden Sie sich zuerst an das Bestattungsamt ihrer Wohngemeinde. Dort werden Sie genauer über die möglichen Formen der Beisetzung und der Abschiednahme informiert. Das Bestattungsamt ist auch informiert, welche Pfarrperson » Amtswoche hat und für die Beisetzung zuständig ist. Über die weiteren Schritte wird man Sie gerne beraten.
Trauergespräch
Mit der zuständigen Pfarrperson besprechen Sie die Gestaltung der Trauerfeier. Normalerweise wird der Lebenslauf des Verstorbenen vorgelesen oder anderweitig in die Feier mit einbezogen. Weitere persönliche Elemente, die dem Verstorbenen wichtig waren, können eingebaut werden.
Besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen mit der Pfarrperson, damit die Trauerfeier Ihnen und dem/der Verstorbenen entspricht und Ihnen hilft, Abschied zu nehmen.
Besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen mit der Pfarrperson, damit die Trauerfeier Ihnen und dem/der Verstorbenen entspricht und Ihnen hilft, Abschied zu nehmen.
Tag der Bestattung
Abschied nehmen – am Tag der Bestattung.
Ein leidvoller Gang - aber nicht alleine
sondern in der Gemeinschaft Gottes
Wir besammeln uns um 14 Uhr in der Kirche. Für die Angehörigen sind die vordersten Bankreihen reserviert. Im Trauergottesdienst wollen wir des Verstorbenen, der Verstorbenen mit dem Lebenslauf gedenken.
In Gebeten, Liedern und der Predigt möchten wir unsere Hoffnung teilen: „Ich bin ganz sicher, daß nichts uns von der Liebe Gottes trennen kann.“ (Römerbrief, 8, 38)
Es ist üblich, dass nach dem Gottesdienst die nächsten Angehörigen die Kirche als erste verlassen und beim Ausgang die Anteilnahme (Kondolenz) der Anwesenden entgegen nehmen.
Ein leidvoller Gang - aber nicht alleine
sondern in der Gemeinschaft Gottes
Wir besammeln uns um 14 Uhr in der Kirche. Für die Angehörigen sind die vordersten Bankreihen reserviert. Im Trauergottesdienst wollen wir des Verstorbenen, der Verstorbenen mit dem Lebenslauf gedenken.
In Gebeten, Liedern und der Predigt möchten wir unsere Hoffnung teilen: „Ich bin ganz sicher, daß nichts uns von der Liebe Gottes trennen kann.“ (Römerbrief, 8, 38)
Es ist üblich, dass nach dem Gottesdienst die nächsten Angehörigen die Kirche als erste verlassen und beim Ausgang die Anteilnahme (Kondolenz) der Anwesenden entgegen nehmen.
Vorkehrungen zum Todesfall
Es ist nicht leicht, an den eigenen Tod zu denken. Es ist auch nicht einfach, sich konkrete Ueberlegungen dazu zu machen.
Für die Hinterbliebenen ist es aber eine grosse organisatorische Hilfe, wenn in der Zeit der Trauer praktische Dinge schon fixiert sind.
Eine schriftliche Festlegung schon zu Lebzeiten schafft Raum für Trauer und Abschied.
Eine ausführliche Broschüre der Landeskirche mit Hilfestellungen dazu ist auf unserem Sekretariat erhältlich: [Dokument 1108 ist nicht vorhanden oder nicht öffentlich]
Die Erfahrungen zeigen, dass es zu einer grossen Befreiung werden kann, wenn wir auch äussere Anordnungen rechtzeitig treffen. Vor allem aber sind die nächsten Angehörigen sehr dankbar, wenn sie solche Wünsche eines ihnen nahestehenden Menschen kennen. Es betrifft Wünsche, die nicht in ein Testament hineingehören, wenn überhaupt ein Testament errichtet worden ist.
Für die Hinterbliebenen ist es aber eine grosse organisatorische Hilfe, wenn in der Zeit der Trauer praktische Dinge schon fixiert sind.
Eine schriftliche Festlegung schon zu Lebzeiten schafft Raum für Trauer und Abschied.
Eine ausführliche Broschüre der Landeskirche mit Hilfestellungen dazu ist auf unserem Sekretariat erhältlich: [Dokument 1108 ist nicht vorhanden oder nicht öffentlich]
Die Erfahrungen zeigen, dass es zu einer grossen Befreiung werden kann, wenn wir auch äussere Anordnungen rechtzeitig treffen. Vor allem aber sind die nächsten Angehörigen sehr dankbar, wenn sie solche Wünsche eines ihnen nahestehenden Menschen kennen. Es betrifft Wünsche, die nicht in ein Testament hineingehören, wenn überhaupt ein Testament errichtet worden ist.
Ausgetreten?
Und wenn der/die Verstorbene aus der Kirche ausgetreten ist?
Mit dem Austritt aus der Kirche verzichtet man bewusst auf eine kirchliche Bestattung und Abdankung. Grundsätzlich gilt es, diesen Wunsch des/der Verstorbenen zu respektieren. Wenn aber die Angehörigen des/der Verstorbenen Wert auf seelsorgerliche Begleitung legen, sind die Pfarrerinnen und Pfarrer bereit, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.
Die seelsorgerliche Begleitung ist unentgeltlich.
Mit dem Austritt aus der Kirche verzichtet man bewusst auf eine kirchliche Bestattung und Abdankung. Grundsätzlich gilt es, diesen Wunsch des/der Verstorbenen zu respektieren. Wenn aber die Angehörigen des/der Verstorbenen Wert auf seelsorgerliche Begleitung legen, sind die Pfarrerinnen und Pfarrer bereit, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.
Die seelsorgerliche Begleitung ist unentgeltlich.