Verantwortlich: Maja Ramsauer
Bereitgestellt: 02.03.2022
Adressen der Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission ist zuständig für die Kontrolle des Finanzhaushaltes der Kirchgemeinde.
Interessensbindungen
Die Rechnungsprüfungskommission ist gemäss Gemeindegesetz §42 zur Offenlegung ihrer Interessensbindungen verpflichtet. Die Offenlegung basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration und liegt daher in der Verantwortung des einzelnen Behördenmitglieds. Die Interessenbindungen des Behördenmitglieds sind im persönlichen Profil (Klick auf Name) ersichtlich.