Hochzeit

Liebes Brautpaar
Sie überlegen, sich kirchlich trauen zu lassen? Das freut uns! Gerne bereiten wir mit Ihnen zusammen Ihre kirchliche Trauung vor, damit sie zu einer bleibenden Erinnerung wird.

Was bedeutet das Ja vor Gott?
Vor und hinter dem "Ja" zueinander stehen Gottes Liebe und Treue. Durch die kirchliche Trauung bringt ein Paar zum Ausdruck, dass es zum Gelingen der Ehe auf Gottes Segen, auf die Fürbitte und die Unterstützung durch Verwandte, Bekannte und die Kirchgemeinde vertraut.
Trauung (Foto: Maja Ramsauer)
Hochzeit mit Taufe (Foto: zur Verfügung gestellt)
Trauung (Foto: Maja Ramsauer)

Auskunft und Anmeldung

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Stäfa-Hombrechtikon
Verwaltung
Kirchbühlstrasse 40, 8712 Stäfa
Mo-Fr 9.00 -11.30 Uhr

Evelyne-Lott (Foto: Alex Hauenstein)


Besichtigung der Kirche nach Absprache mit dem Sigristen oder dem Sekretariat.
Christian-Gerber (Foto: Alex Hauenstein)

FAQ

Wie ist das Vorgehen zur Anmeldung einer Trauung?
Zunächst stellen Sie bei uns im » Sekretariat eine Reservationsanfrage betreffend Verfügbarkeit der Räumlichkeiten. Wenn Sie ein passendes Datum gefunden haben, bekommen Sie von uns ein Formular zur Anmeldung zugeschickt. Die Räumlichkeiten bleiben für Sie provisorisch reserviert. Sobald die zuständige Pfarrperson feststeht, die Ihre Trauung durchführt, werden die Räumlichkeiten definitiv reserviert.

An welchen Tagen steht die Kirche für Trauungen zur Verfügung?
Trauungen in der Kirche sind grundsätzlich am Samstagnachmittag möglich.
Die Kirche steht Ihnen für vier Stunden innerhalb der Zeit von 12.00 bis 16.00 Uhr zur Verfügung.

Können Räumlichkeiten für den Apéro gemietet werden?
Für einen allfälligen Apéro im Anschluss an die Trauung können in Stäfa Räumlichkeiten im Forum Kirchbühl gemietet werden. In diesem Gebäude in unmittelbarer Nähe der Kirche stehen ein Saal sowie eine gut eingerichtete Küche zur Verfügung. Weitere Informationen zum » Forum Kirchbühl (Kirchgemeindehaus).

In Hombrechtikon stehen nur begrenzte Räumlichkeiten im Annex zur Verfügung. Weitere Informationen zu allen Räumlichkeiten erhalten Sie » hier.

Bitte beachten Sie: Die entsprechenden Kosten müssen auch dann übernommen werden, wenn der Apéro im Freien stattfindet.

Ab wann können die Räumlichkeiten reserviert werden?
Paare der Kirchgemeinde Stäfa-Hombrechtikon können zwei Jahre im Voraus Räumlichkeiten reservieren. Auswärtige Paare können Räumlichkeiten ab August für das Folgejahr reservieren.

Gibt es Voraussetzungen für die Trauung?
Die zivile Trauung ist Voraussetzung für die kirchliche Trauung.

Wer kann sich trauen lassen?
Alle verheirateten Paare sind eingeladen, sich bei uns trauen zu lassen.
Die einzige Bedingung ist, dass die Ehe gemäss Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche von einer ordinierten Pfarrperson vollzogen wird. Nehmen Sie bei Bedarf gerne frühzeitig mit unseren » Pfarrpersonen Kontakt auf.

Für auswärtige Paare ist das Pfarramt der Wohngemeinde zuständig.

Müssen wir Mitglied einer reformierten Kirche sein?
Nein, eine Mitgliedschaft der reformierten Kirche einer oder beider Ehepartner:innen ist nicht zwingend notwendig.

Allerdings wird der Kirchenraum ausnahmslos für Trauungen zur Verfügung gestellt, die von einer vom Bund der Evangelisch-Reformierten Kirchen in der Schweiz dazu bevollmächtigten Pfarrperson durchgeführt und liturgisch geleitet werden. Ausnahmen hierzu bilden die Geistlichen der Römisch-Katholischen Pfarreien St. Verena Stäfa und St. Niklaus Hombrechtikon sowie die Pastoren der Ev. Allianz Stäfa, der EMK Hombrechtikon und der Vineyard-Gemeinde Hombrechtikon.

Katholische Paare können sich gemäss ökumenischer Vereinbarung im Rahmen eines Wortgottesdienstes trauen lassen (ohne Messfeier).

Was erwartet uns bei einem Traugespräch?
Während des Gesprächs möchte die zuständige Pfarrperson Sie kennenlernen, Ihre Wünsche für die (musikalische) Gestaltung der Trauung klären, überlegen, was Sie sich einander in der Kirche versprechen wollen und wie Ihre Gäste mitwirken können.

Können wir unser Kind während der Trauung taufen lassen?
Ja, gerne taufen wir im Rahmen der Trauung auch Ihr Kind.

Kostet die Trauung etwas?
Die Kirchenbenützung ist für Paare kostenlos, bei welchen mind. eine Person der Evang.-ref. Landeskirche Zürich angehört. Die Zugehörigkeit muss bei der Reservation belegt werden.

Inbegriffen sind:
• Organist*in: bis 3 Std. mit dem üblichen Repertoire, aufwändige Sonderwünsche oder Proben mit Solist*innen werden separat in Rechnung gestellt.
• Sigrist*in: bis 3 Std., jede weitere Stunde CHF 100.00

Paaren, welche nicht der Evang.-ref. Landeskirche Zürich angehören, werden folgende Kosten verrechnet:
• Grundpauschale CHF 3000.00 inkl. Organist*in (Grundpauschale) und Sigristendienst bis 3 Std.
• Sonderwünsche: gemäss Abmachung mit Organist*in
• Sigrist*in: jede weitere Stunde CHF 100.00

Für die Kirchenmusik auf der Orgel oder dem Flügel können unsere Kirchenmusiker*innen angefragt werden. Die Kontaktdaten gibt Ihnen das Sekretariat gerne bekannt.
Von Verstärkeranlagen für Musikinstrumente raten wir ab. Sie müssen bei Bedarf selbst mitgebracht werden. Dies gilt auch für andere technische Einrichtungen.

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Für die benötigte Infrastruktur und weitere Einrichtungswünsche nehmen Sie bitte direkt mit dem Sekretariat Kontakt auf.

Für den Blumenschmuck sind Sie zuständig. Wir empfehlen Ihnen gerne ein ortsansässiges Blumengeschäft. Weder Reiskörner noch Blumen dürfen in und ausserhalb der Kirche verstreut werden.

Bezüglich Bild- und Tonaufnahmen: Jede Person, die in der Kirche umher geht, zieht unweigerlich die Aufmerksamkeit der Gottesdienstbesuchenden auf sich und stört damit unter Umständen die Feierlichkeit. Bitte besprechen Sie mit der Pfarrperson, wie Sie dies handhaben möchten, damit die Trauung in einem würdigen Rahmen stattfinden kann.