2026
Veranstaltungen für
Stichworte
Verantwortlich: Maja Ramsauer
Bereitgestellt: 15.11.2022
Mo. 12.12.2022, 19.30 bis 22.00 Uhr
Reformierte Kirche Hombrechtikon, Oetwilerstrasse 39, 8634 Hombrechtikon
Reformierte Kirche Hombrechtikon, Oetwilerstrasse 39, 8634 Hombrechtikon
Amtliche Publikation vom 14.11.2022
Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde Stäfa- Hombrechtikon eingeladen. die das 16. Altersjahr vollendet haben und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
Traktanden
Aktenauflage | Die Akten können während den Öffnungszeiten ab Montag, 14. November 2022 bis Freitag, 9. November im Sekretariat Stäfa und Hombrechtikon eingesehen werden. Montag bis Freitag 09.00 – 11.30 Uhr (Sekretariat Hombrechtikon Freitags geschlossen).
Weitere gedruckte Exemplare der Weisung können auf dem Sekretariat der reformierten Kirchgemeinde Stäfa bezogen werden (Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.30 Uhr).
Stimm- und Wahlrecht | Stimm- und wahlberechtigt in kirchlichen Angelegenheiten ist, wer Mitglied der Landeskirche ist, in der Kirchgemeinde politischen Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet hat. Wählbar ist, wer das aktive Wahlrecht besitzt, das 18. Altersjahr vollendet hat und die weiteren Voraussetzungen der Kirchenordnung erfüllt.
Das aktive und passive Wahlrecht besitzen auch Mitglieder der Landeskirche mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die über eine Bewilligung C (Niederlassungsbewilligung), Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit) oder B (Aufenthaltsbewilligung) verfügen.
Anmeldung für den Fahrdienst:
Sekretariat 044 927 10 90
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde Stäfa- Hombrechtikon eingeladen. die das 16. Altersjahr vollendet haben und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
Traktanden
- » Budget 2023 und Festsetzung Steuerfuss, Details sind auf dem Sekretariat ersichtlich
- » Renovation Pfarrhaus Grund
- Anfragen nach §17 des Gemeindegesetzes
- Mitteilungen
Aktenauflage | Die Akten können während den Öffnungszeiten ab Montag, 14. November 2022 bis Freitag, 9. November im Sekretariat Stäfa und Hombrechtikon eingesehen werden. Montag bis Freitag 09.00 – 11.30 Uhr (Sekretariat Hombrechtikon Freitags geschlossen).
Weitere gedruckte Exemplare der Weisung können auf dem Sekretariat der reformierten Kirchgemeinde Stäfa bezogen werden (Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.30 Uhr).
Stimm- und Wahlrecht | Stimm- und wahlberechtigt in kirchlichen Angelegenheiten ist, wer Mitglied der Landeskirche ist, in der Kirchgemeinde politischen Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet hat. Wählbar ist, wer das aktive Wahlrecht besitzt, das 18. Altersjahr vollendet hat und die weiteren Voraussetzungen der Kirchenordnung erfüllt.
Das aktive und passive Wahlrecht besitzen auch Mitglieder der Landeskirche mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die über eine Bewilligung C (Niederlassungsbewilligung), Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit) oder B (Aufenthaltsbewilligung) verfügen.
Anmeldung für den Fahrdienst:
Sekretariat 044 927 10 90
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Kontakt: Cornelia Bizzarri


