2026
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Verantwortlich: Web Archiv
Bereitgestellt: 01.11.2021
Liebe Reformierte aus Stäfa und Ürikon
Sie sind herzlich eingeladen, an der Kirchgemeindeversammlung vom Montag, 28. Juni, um 19.30 Uhr teilzunehmen. Wir freuen uns, wenn Sie von Ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen.
Traktanden
Aktenauflage | Die Akten können während der Bürozeit ab Montag, 31. Mai (8.30 Uhr) bis Freitag, 25. Juni (11.30 Uhr) im Sekretariat der Kirchgemeinde (Kirchbühlstr. 40, jeweils von 8.30 – 11.30 Uhr) eingesehen werden.
Weitere gedruckte Exemplare des Jahresberichtes können auf dem Sekretariat der reformierten Kirchgemeinde Stäfa bezogen werden (Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.30 Uhr).
Stimm- und Wahlrecht | Stimm- und wahlberechtigt in kirchlichen Angelegenheiten ist, wer Mitglied der Landeskirche ist, in der Kirchgemeinde politischen Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet hat. Wählbar ist, wer das aktive Wahlrecht besitzt, das 18. Altersjahr vollendet hat und die weiteren Voraussetzungen der Kirchenordnung erfüllt.
Das aktive und passive Wahlrecht besitzen auch Mitglieder der Landeskirche mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die über eine Bewilligung C (Niederlassungsbewilligung), Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit) oder B (Aufenthaltsbewilligung) verfügen.
Corona Schutzbestimmungen | Für die Kirchgemeindeversammlung gelten die Vorgaben des Bundes. Von der Personenbeschränkung ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen, politische Demonstrationen und Unterschriftensammlungen – unter Einhaltung der nötigen Hygiene- und Schutzvorkehrungen. Bitte beachten Sie die obligatorische Maskenpflicht.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Fahrdienst | Anmeldungen für den Fahrdienst werden unter der Telefonnummer 078 219 84 66 entgegengenommen.
Sie sind herzlich eingeladen, an der Kirchgemeindeversammlung vom Montag, 28. Juni, um 19.30 Uhr teilzunehmen. Wir freuen uns, wenn Sie von Ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen.
Traktanden
- Jahresbericht 2020
- Jahresrechnung (siehe Jahresbericht 2020), Details sind auf dem Sekretariat ersichtlich
- » Differenzbereinigungzu Artikel 7 der Kirchgemeindeordnung Stäfa-Hombrechtikon
- Anfragen nach §17 des Gemeindegesetzes
- Mitteilungen
Aktenauflage | Die Akten können während der Bürozeit ab Montag, 31. Mai (8.30 Uhr) bis Freitag, 25. Juni (11.30 Uhr) im Sekretariat der Kirchgemeinde (Kirchbühlstr. 40, jeweils von 8.30 – 11.30 Uhr) eingesehen werden.
Weitere gedruckte Exemplare des Jahresberichtes können auf dem Sekretariat der reformierten Kirchgemeinde Stäfa bezogen werden (Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.30 Uhr).
Stimm- und Wahlrecht | Stimm- und wahlberechtigt in kirchlichen Angelegenheiten ist, wer Mitglied der Landeskirche ist, in der Kirchgemeinde politischen Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet hat. Wählbar ist, wer das aktive Wahlrecht besitzt, das 18. Altersjahr vollendet hat und die weiteren Voraussetzungen der Kirchenordnung erfüllt.
Das aktive und passive Wahlrecht besitzen auch Mitglieder der Landeskirche mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die über eine Bewilligung C (Niederlassungsbewilligung), Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit) oder B (Aufenthaltsbewilligung) verfügen.
Corona Schutzbestimmungen | Für die Kirchgemeindeversammlung gelten die Vorgaben des Bundes. Von der Personenbeschränkung ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen, politische Demonstrationen und Unterschriftensammlungen – unter Einhaltung der nötigen Hygiene- und Schutzvorkehrungen. Bitte beachten Sie die obligatorische Maskenpflicht.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Fahrdienst | Anmeldungen für den Fahrdienst werden unter der Telefonnummer 078 219 84 66 entgegengenommen.
Kontakt: Egli Arnold, 044 926 70 01



