Verantwortlich: Maja Ramsauer
Bereitgestellt: 06.11.2025
Wahlen
Auf dieser Seite erfolgen die Ausschreibungen für aktuelle Wahlen. Nachdem diese in Rechtskraft erwachsen sind, werden die Wahlprotokolle bzw. die entsprechenden Beschlüsse publiziert.
An der Urne zu wählen sind 7 Mitglieder der reformierten Kirchenpflege (inkl. Präsidium)
Am 8. März 2026 findet der erste Wahlgang der Behördenwahlen für die Amtsdauer vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2030 statt.
Zwei Mitglieder der Kirchenpflege stellen sich nicht mehr für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung.
Wer sich gerne in der Kirchgemeinde Stäfa-Hombrechtikon engagieren möchte, kann bis am 19. November 2025, 16.30 Uhr bei der wahlleitenden Behörde, Gemeinde Hombrechtikon, einen unterzeichneten Wahlvorschlag einreichen.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Stäfa-Hombrechtikon unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Das Formular hier für finden Sie hier:
Wahlvorschlag-Ref._Kirchenpflege
Bitte beachten Sie die untenstehende offizielle Wahlanordnung für die Erneuerungswahlen der evang.-ref. Kirchenpflege Stäfa-Hombrechtikon für die Amtsdauer 2026 – 2030.
Für Fragen zu einem Amt in der Kirchenpflege steht Ihnen die Kirchenpflegepräsidentin zur Verfügung:
Zwei Mitglieder der Kirchenpflege stellen sich nicht mehr für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung.
Wer sich gerne in der Kirchgemeinde Stäfa-Hombrechtikon engagieren möchte, kann bis am 19. November 2025, 16.30 Uhr bei der wahlleitenden Behörde, Gemeinde Hombrechtikon, einen unterzeichneten Wahlvorschlag einreichen.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Stäfa-Hombrechtikon unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Das Formular hier für finden Sie hier:
Wahlvorschlag-Ref._Kirchenpflege
Bitte beachten Sie die untenstehende offizielle Wahlanordnung für die Erneuerungswahlen der evang.-ref. Kirchenpflege Stäfa-Hombrechtikon für die Amtsdauer 2026 – 2030.
Für Fragen zu einem Amt in der Kirchenpflege steht Ihnen die Kirchenpflegepräsidentin zur Verfügung:
Wahlanordnung für die Erneuerungswahlen der evang.-ref. Kirchenpflege Stäfa-Hombrechtikon für die Amtsdauer 2026 – 2030
Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Hombrechtikon den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 - 2030 auf den 8. März 2026 festgesetzt.
Gemäss Art. 6 der Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Stäfa-Hombrechtikon sind auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
7 Mitglieder der Kirchenpflege inkl. deren Präsidentin bzw. dessen Präsidenten.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.
Die Wahl wird gemäss Art. 6 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit einem gedruckten Wahlzettel durchgeführt. Sofern jedoch mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 19. November 2025, 16.30 Uhr bei der Gemeinde Hombrechtikon, Abteilung Präsidiales, Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 18. März 2026, 16.30 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 9. März 2026 amtlich publiziert.
Wählbar in die evang.-ref. Kirchenpflege Stäfa-Hombrechtikon ist jede stimmberechtigte Person der Landeskirche, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Stäfa oder Hombrechtikon hat. Das Stimm- und Wahlrecht in kirchlichen Angelegenheiten richtet sich nach der Kirchenordnung.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Stäfa-Hombrechtikon unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 25. November 2025 bis 2. Dezember 2025, 11.30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die Formulare für die Wahlvorschläge können wie folgt bezogen werden:
- direkt online mit nebenstehendem Link: Formular Wahlvorschläge Kirchenpflege
- Sekretariat der Kirchgemeinde, Bahnweg 6, 8634 Hombrechtikon, Öffnungszeiten Mo - Do, 9.00 - 11.30 Uhr
- Gemeinde Hombrechtikon, Abteilung Präsidiales, kanzlei@hombrechtikon.ch, 055 254 92 30
- Gemeinde Stäfa, Fachbereich Kanzlei, kanzlei@staefa.ch, 044 928 71 11
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der evang.-ref. Bezirkskirchenpflege Meilen, 8706 Meilen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
10. Oktober 2025 Gemeinderat Hombrechtikon
(Wahlleitende Behörde)
Im Auftrag der evangelisch-reformierten Kirchenpflege
Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Hombrechtikon den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 - 2030 auf den 8. März 2026 festgesetzt.
Gemäss Art. 6 der Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Stäfa-Hombrechtikon sind auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
7 Mitglieder der Kirchenpflege inkl. deren Präsidentin bzw. dessen Präsidenten.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt.
Die Wahl wird gemäss Art. 6 Abs. 2 der Kirchgemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit einem gedruckten Wahlzettel durchgeführt. Sofern jedoch mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens 19. November 2025, 16.30 Uhr bei der Gemeinde Hombrechtikon, Abteilung Präsidiales, Feldbachstrasse 12, 8634 Hombrechtikon eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 18. März 2026, 16.30 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am 9. März 2026 amtlich publiziert.
Wählbar in die evang.-ref. Kirchenpflege Stäfa-Hombrechtikon ist jede stimmberechtigte Person der Landeskirche, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Stäfa oder Hombrechtikon hat. Das Stimm- und Wahlrecht in kirchlichen Angelegenheiten richtet sich nach der Kirchenordnung.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der evang.-ref. Kirchgemeinde Stäfa-Hombrechtikon unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, vom 25. November 2025 bis 2. Dezember 2025, 11.30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Die Formulare für die Wahlvorschläge können wie folgt bezogen werden:
- direkt online mit nebenstehendem Link: Formular Wahlvorschläge Kirchenpflege
- Sekretariat der Kirchgemeinde, Bahnweg 6, 8634 Hombrechtikon, Öffnungszeiten Mo - Do, 9.00 - 11.30 Uhr
- Gemeinde Hombrechtikon, Abteilung Präsidiales, kanzlei@hombrechtikon.ch, 055 254 92 30
- Gemeinde Stäfa, Fachbereich Kanzlei, kanzlei@staefa.ch, 044 928 71 11
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der evang.-ref. Bezirkskirchenpflege Meilen, 8706 Meilen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
10. Oktober 2025 Gemeinderat Hombrechtikon
(Wahlleitende Behörde)
Im Auftrag der evangelisch-reformierten Kirchenpflege

