Verantwortlich: Maja Ramsauer
Bereitgestellt: 14.12.2022
Amtliche Publikation: Ergebnisse Kirchgemeindeversammlung
Beschluss und Protokoll der Kirchgemeinde-
versammlung vom Montag, 12. Dezember 2022
versammlung vom Montag, 12. Dezember 2022
Maja Ramsauer,
Amtliche Publikation der Resultate der Kirchgemeindeversammlung vom 12. Dezember 2022
Stäfa, 14.12.2022
1. Budget 2023 und Festsetzung Steuerfuss der Kirchgemeinde Stäfa-Hombrechtikon: Zustimmung
2. Renovation des Pfarrhauses Grund: Zustimmung
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt während den Öffnungszeiten ab Montag, 19. Dezember 2022 während 30 Tagen im Sekretariat Stäfa und Hombrechtikon auf. Montag bis Freitag 09.00 – 11.30 Uhr (Sekretariat Hombrechtikon Freitags geschlossen).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 22 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz VRG). Sodann kann gegen die Beschlüsse innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde erhoben werden (§ 151 Abs. 1 und 2 Gemeindegesetz GG). Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form des Rekurses innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, erhoben werden.
Rekurse und Beschwerden sind bei der Evang.-ref. Bezirkskirchenpflege Meilen, 8706 Meilen einzureichen. Die Eingaben haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Stäfa, 14. Dezember 2022 Evang.-ref. Kirchenpflege Stäfa-Hombrechtikon
Stäfa, 14.12.2022
1. Budget 2023 und Festsetzung Steuerfuss der Kirchgemeinde Stäfa-Hombrechtikon: Zustimmung
2. Renovation des Pfarrhauses Grund: Zustimmung
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt während den Öffnungszeiten ab Montag, 19. Dezember 2022 während 30 Tagen im Sekretariat Stäfa und Hombrechtikon auf. Montag bis Freitag 09.00 – 11.30 Uhr (Sekretariat Hombrechtikon Freitags geschlossen).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 22 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz VRG). Sodann kann gegen die Beschlüsse innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde erhoben werden (§ 151 Abs. 1 und 2 Gemeindegesetz GG). Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form des Rekurses innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, erhoben werden.
Rekurse und Beschwerden sind bei der Evang.-ref. Bezirkskirchenpflege Meilen, 8706 Meilen einzureichen. Die Eingaben haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Stäfa, 14. Dezember 2022 Evang.-ref. Kirchenpflege Stäfa-Hombrechtikon